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   BFH, 17.12.1991 - IX R 18/89   

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https://dejure.org/1991,7030
BFH, 17.12.1991 - IX R 18/89 (https://dejure.org/1991,7030)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1991 - IX R 18/89 (https://dejure.org/1991,7030)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - IX R 18/89 (https://dejure.org/1991,7030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebundenheit eines Einheitswertbescheides hinsichtlich der Feststellung der Grundstücksart und der Höhe des Einheitswerts für die Ermittlung der Einkünfte aus einem eigengenutzten Haus, als Grundlagenbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.10.1986 - IX R 55/82

    Einfamilienhaus - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Selbstgenutzte Wohnung im

    Auszug aus BFH, 17.12.1991 - IX R 18/89
    Etwaige Fehler können nur durch Änderung des Einheitswertbescheides nach den §§ 172 ff. AO 1977 oder durch eine fehlerbeseitigende Artfortschreibung gemäß § 22 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 BewG korrigiert werden (BFH-Urteil vom 1. August 1972 VIII R 99/69, BFHE 107, 18, BStBl II 1972, 882; Senatsentscheidung vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).

    Im Streitfall haben sich auch nicht die tatsächlichen Verhältnisse während des Veranlagungszeitraumes geändert, die nach dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210 eine Ausnahme von der Bindungswirkung der Artfeststellung rechtfertigen könnten.

  • BFH, 12.11.1991 - IX R 117/88

    Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung eines als Einfamilienhaus bewerteten

    Auszug aus BFH, 17.12.1991 - IX R 18/89
    Nach der vom erkennenden Senat übernommenen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist der Einheitswertbescheid hinsichtlich der Feststellung der Grundstücksart und der Höhe des Einheitswerts für die Ermittlung der Einkünfte aus einem eigengenutzten Haus gemäß § 21 a Abs. 1 Satz 1 EStG als Grundlagenbescheid gemäß § 182 der Abgabenordnung (AO 1977) bindend (vgl. Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. November 1991 IX R 117/88, BFHE 166, 214, BStBl II 1992, 286 m. w. N.).
  • BFH, 01.08.1972 - VIII R 99/69

    Grundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Teilweise Vermietung zu Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 17.12.1991 - IX R 18/89
    Etwaige Fehler können nur durch Änderung des Einheitswertbescheides nach den §§ 172 ff. AO 1977 oder durch eine fehlerbeseitigende Artfortschreibung gemäß § 22 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 BewG korrigiert werden (BFH-Urteil vom 1. August 1972 VIII R 99/69, BFHE 107, 18, BStBl II 1972, 882; Senatsentscheidung vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).
  • BFH, 09.09.1997 - IX R 52/94

    Wohnflächenberechnung für Kostenmiete

    Der Einheitswertbescheid ist hinsichtlich der Feststellung der Art des Grundstücks als Einfamilienhaus sowie der Höhe des Einheitswerts grundsätzlich bindend für die Besteuerung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 i. V. m. § 21a EStG (Senatsurteile vom 12. November 1991 IX R 117/88, BFHE 166, 214, BStBl II 1992, 286; vom 17. Dezember 1991 IX R 18/89, BFH/NV 1992, 469).
  • FG Hamburg, 20.06.1995 - V 147/91

    Besteuerung des Nutzungswertes einer insgesamt selbstgenutzten Eigentumswohnung

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  • FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03

    Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG

    Wenn § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG den Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, als Veräußerungspreis für den Einbringenden fingiert, demgemäß auch ein Buchwertansatz als Veräußerungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen gilt (vgl. BFH-Urteile vom 26.09.1991 I R 183/87, BFH/NV 1992, 469; vom 25.09.1991 I R 184/87, BStBl II 1992, 406), und § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG vom einem bei der Sacheinlage entstehenden "Veräußerungsgewinn" spricht, muss die Sacheinlage denknotwendig eine Betriebsveräußerung darstellen.
  • FG Düsseldorf, 28.05.1998 - 10 K 3599/94

    Anwendbarkeit der sogenannten großen Übergangslösung bei der Ermittlung von

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